montessori schweiz

 

Was Kinder betrifft, betrifft die Menschheit.

Dr. Maria Montessori

Die Marke "Montessori"

Bereits zu ihren Lebzeiten veranlasste die italienische Ärztin Dr. Maria Montessori (1870 – 1952), dass ihr bürgerlicher Familienname zugleich als gewerbliches Schutzrecht anerkannt werde. Das geschah im Jahre 1939 in Gestalt einer Registrierung bei dem für die Niederlande zuständigen Markenamt. Seit dieser Zeit und in noch stärkerem Masse seit dem Ende des 2. Weltkrieges geniesst ihr Name ferner den Schutz einer notorisch bekannten Marke, weil er weltweit mit einer ganz bestimmten pädagogischen Lehre und Praxis in Verbindung gebracht wird.

Die Wortmarke „Montessori“ ist seit 1997 beim Institut für Geistiges Eigentum in Bern (Schweiz) förmlich eingetragen und geniesst damit einen umfassenden Schutz nach dem schweizerischen Markenschutzgesetz. Von diesem Schutz umfasst sind hauptsächlich Dienstleistungen aus den Bereichen „Erziehung“, „Ausbildung“ und „Unterricht“, ferner „Kurse und Trainings für Kinder und Erwachsene“.
Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit den Erben von Dr. Montessori ist die Assoziation Montessori (Schweiz) als Inhaberin der Markenrechte sowohl in Bern wie auch, seit dem Jahr 2000, bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO/OMPI) in Genf registriert. Teilweise beruhen die Schutzrechte auf einer Vereinbarung mit der Association Montessori Internationale (AMI), der in Amsterdam/NL ansässigen internationalen Montessori-Vereinigung, mit der die schweizerische Assoziation seit Jahrzehnten eng zusammenarbeitet.

Das schweizerische Bundesgericht stellte mit Urteil vom 3. November 2003 (4C. 165/2003 – BGE 130 III 113) fest, dass die registrierte Wortmarke „Montessori“ für die Schweiz nicht etwa infolge bestimmter möglicherweise im Ausland feststellbarer Entwicklungen zu einem Freizeichen entartet sei, sondern infolge konsequenter Pflege durch den Markeninhaber den uneingeschränkten gesetzlichen Schutz beanspruchen könne. Die Assoziation Montessori (Schweiz) unterhält ein „System selektiver Markenlizenzierung“, vergibt also an die ihr angeschlossenen und von ihr anerkannten Einrichtungen (Kinderhäuser, Schulen) Lizenzen zum Gebrauch der Wortmarke „Montessori“ als Kennzeichen der Einrichtung. Auf eine bestimmte graphische Gestaltung („Logo“ oder ähnliches) kommt es dabei nicht an. Damit ist gewährleistet, dass jede Einrichtung auch ihren individuellen Charakter zum Ausdruck bringen kann.

Die Dienstleistungsmarke „Montessori“ dient daher in der Schweiz als das zentrale Merkmal aller Kinderhäuser und Schulen, die in enger Zusammenarbeit mit der Assoziation Montessori (Schweiz) und damit in ständiger Verbindung mit der internationalen Montessori-Vereinigung (AMI), um eine klare und konsequente Pädagogik im Geiste Maria Montessoris bemüht sind.