Einrichtung lizenzieren
Die Assoziation Montessori (Schweiz) als Inhaberin der Rechte an der gesetzlich geschützten Wortmarke „Montessori“ unterhält ein System selektiver Markenlizenzierung. Das bedeutet konkret, dass schweizerische Einrichtungen - vor allem Kinderhäuser und Schulen - den Namen „Montessori“ nur in Verbindung mit einer Lizenzvereinbarung benutzen dürfen, die vorher zwischen der Assoziation und dem jeweiligen Träger der Einrichtung abgeschlossen worden ist. Das Markenlizenzsystem dient in erster Linie der Sicherung hoher pädagogischer Standards.
Anforderungen an die Einrichtung
- Die Einrichtung als Ganzes sowie in ihren organisatorischen Einzelheiten entspricht den Anforderungen der Montessori-Pädagogik.
- Die staatliche Bewilligung ist vorhanden.
- Die Freiarbeit wird immer von Lehrpersonen mit einem von der AM(S) anerkannten Diplom begleitet.
- Die Freiarbeit findet in altersgemischten Gruppen statt.
- Die Freiarbeit findet an mindestens4 Tagen pro Woche während
mindestens 2 ½ Stunden am Stück statt.
Anerkennungsverfahren
Dem Abschluss des Lizenzvertrages geht ein nicht-öffentliches Anerkennungsverfahren voraus, bei dem die für das Kinderhaus oder die Schule verantwortlichen Personen gegenüber der Assoziation darlegen, in welchen Räumen, mit welchem Material und mit welchen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Einrichtung betrieben wird.
Die Einzelheiten zum Anerkennungsverfahren stehen im „Reglement zur Qualitätssicherung – RegQS“ der Assoziation. Die Lizenzierung ist kostenlos, setzt aber eine Mitgliedschaft in der Assoziation Montessori (Schweiz) voraus. Die Mitgliederbeiträge finden Sie in der Übersicht. Zwischen dem Vorstand der Assoziation und den Verantwortlichen in den Einrichtungen findet ein reger Erfahrungsaustausch über pädagogische und organisatorische Fragen statt.
Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie einen Lizenzantrag stellen wollen
AMS - kein Aufsichtsorgang
Die Assoziation fungiert hinsichtlich der ihr angeschlossenen oder als Lizenznehmer verbundenen Einrichtungen indessen nicht als allgemeines Aufsichtsorgan und übt auch keinerlei Disziplinargewalt aus. Für Beschwerden, die wegen des Verhaltens einzelner Kinder oder wegen des Verhaltens einzelner Lehrpersonen erhoben werden sollen, sind ausschliesslich die jeweiligen Einrichtungen, oder gegebenenfalls die öffentlichen Stellen, zuständig.
13 gute Gründe, die Lizenzierung durch die AM(S) anzustreben
- Nur lizenzierte Einrichtungen und Einrichtungen, welche die Lizenz beantragt haben dürfen den Namen MONTESSORI verwenden.
- Der Name MONTESSORI ist international bekannt und positiv besetzt.
- Die lizenzierten Einrichtungen werden auf der Website der AM(S) publiziert.
- Der Bekanntheitsgrad des Namens MONTESSORI wird voraussichtlich in den kommenden Jahren noch steigen.
- Der Name MONTESSORI macht eine Einrichtung auf den ersten Blick von anderen Schulen und Kitas unterscheidbar.
- Lizenzierte Einrichtungen heben sich positiv ab von Einrichtungen, die „ein bisschen nach Montessori“ arbeiten.
- Die Lizenzierung festigt den guten Ruf einer Einrichtung.
- Viele Eltern suchen ganz gezielt eine Montessori-Einrichtung für ihr Kind.
- Die Lizenzierung schafft Vertrauen in die Qualität einer Einrichtung.
- Lizenzierte Einrichtungen sind nicht nur von der AM(S) anerkannt, sondern erhalten auch Anerkennung von anderen Montessori-Einrichtungen, Behörden und Eltern.
- Im Kanton Zürich benötigen lizenzierte Montessori-Kinderhäuser (3-6 Jahre) keine zusätzliche Bewilligung als Kinderkrippe. Die AM(S) ist bestrebt, diese Regelung auf andere Kantone auszuweiten.
- Ein gemeinsames Auftreten unter dem Namen MONTESSORI macht uns alle stärker und dient der Verbreitung dieser Pädagogik, die uns allen so am Herzen liegt.