montessori schweiz

 

Was Kinder betrifft, betrifft die Menschheit.

Dr. Maria Montessori

Swiss Montessori Quality-Gütesiegel (SMQ)

Die lizenzierten Einrichtungen haben seit Beginn des Jahres 2017 die Möglichkeit das zusätzliche "Swiss Montessori Quality"-Gütesiegel zu erlangen. Neugegründete lizenzierte Einrichtungen können erst nach einer Wartezeit von zwei Jahren das "Swiss Montessori Quality"-Gütesiegel anstreben.

Vergabe des Gütesiegels

Die Vergabe des Gütesiegels „SWISS MONTESSORI QUALITY“ ist mit einer fachpädagogischen Expertise verknüpft. Als ExpertInnen kommen erfahrene MontessoripädagogInnen in Betracht, die zu der zu begutachtenden Einrichtung in keiner Verbindung stehen.

Folgende Bereiche sind Gegenstand der Begutachtung:

  1. Ausbildung und Berufserfahrung aller PädagogInnen
  2. Räumlichkeiten und Mobiliar
  3. Materialien in der vorbereiteten Umgebung
  4. Zusammensetzung der Gruppen und Klassen
  5. Pädagogischer Auftrag
  6. Soziale Beziehungen in der Gruppe
  7. Anwesenheit der Kinder in der Freiarbeit
  8. Elternarbeit und Öffentlichkeitsarbeit

Die Vorteile des Gütesiegels Swiss Montessori Quality SMQ

Das Gütesiegel

  • festigt den guten Ruf einer Einrichtung.
  • schafft Vertrauen in die Qualität einer Einrichtung.

Qualifizierte Einrichtungen

  • werden auf der Website der AM(S) speziell gekennzeichnet.
  • heben sich positiv ab von Einrichtungen, die „ein bisschen nach Montessori“ arbeiten.
  • können selbstbewusst als „qualitativ hochstehende Betriebe“ auftreten.
  • sind nicht nur von der AM(S) anerkannt, sondern erhalten auch Anerkennung von anderen Montessori-Einrichtungen, Behörden und Eltern.

Das Gütesiegel ist ein Qualitätsausweis, welches nur Betrieben verliehen wird, welche

  • über genügend Personal mit anerkanntem Montessori-Diplom verfügen.
  • eine vollständig eingerichtete „Vorbereitete Umgebung“ haben.
  • mindestens 3 Std. Freiarbeit pro Tag in gemischten Altersgruppen anbieten.
  • seit mindestens 2 Jahren bestehen.
  • einen positiven Expertenbericht vorweisen können.

Reglement zur Qualitätssicherung

Im zweiten Teil des Reglements zur Qualitätssicherung erfahren Sie Näheres über die Vergabe des "Swiss Montessori Quality"-Gütesiegels. Für detaillierte Informationen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Reglement zur Qualitätssicherung RegQS

Einrichtung lizenzieren

Die Assoziation Montessori (Schweiz) als Inhaberin der Rechte an der gesetzlich geschützten Wortmarke „Montessori“ unterhält ein System selektiver Markenlizenzierung. Das bedeutet konkret, dass schweizerische Einrichtungen - vor allem Kinderhäuser und Schulen - den Namen „Montessori“ nur in Verbindung mit einer Lizenzvereinbarung benutzen dürfen, die vorher zwischen der Assoziation und dem jeweiligen Träger der Einrichtung abgeschlossen worden ist. Das Markenlizenzsystem dient in erster Linie der Sicherung hoher pädagogischer Standards.

Anforderungen an die Einrichtung

  • Die Einrichtung als Ganzes sowie in ihren organisatorischen Einzelheiten entspricht den Anforderungen der Montessori-Pädagogik.
  • Die staatliche Bewilligung ist vorhanden.
  • Die Freiarbeit wird immer von Lehrpersonen mit einem von der AM(S) anerkannten Diplom begleitet.
  • Die Freiarbeit findet in altersgemischten Gruppen statt.
  • Die Freiarbeit findet an mindestens4 Tagen pro Woche während
    mindestens 2 ½ Stunden am Stück statt.

Anerkennungsverfahren

Dem Abschluss des Lizenzvertrages geht ein nicht-öffentliches Anerkennungsverfahren voraus, bei dem die für das Kinderhaus oder die Schule verantwortlichen Personen gegenüber der Assoziation darlegen, in welchen Räumen, mit welchem Material und mit welchen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Einrichtung betrieben wird.

Die Einzelheiten zum Anerkennungsverfahren stehen im „Reglement zur Qualitätssicherung – RegQS“ der Assoziation. Die Lizenzierung ist kostenlos, setzt aber eine Mitgliedschaft in der Assoziation Montessori (Schweiz) voraus. Die Mitgliederbeiträge finden Sie in der Übersicht. Zwischen dem Vorstand der Assoziation und den Verantwortlichen in den Einrichtungen findet ein reger Erfahrungsaustausch über pädagogische und organisatorische Fragen statt.

Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie einen Lizenzantrag stellen wollen

 

AMS - kein Aufsichtsorgang

Die Assoziation fungiert hinsichtlich der ihr angeschlossenen oder als Lizenznehmer verbundenen Einrichtungen indessen nicht als allgemeines Aufsichtsorgan und übt auch keinerlei Disziplinargewalt aus. Für Beschwerden, die wegen des Verhaltens einzelner Kinder oder wegen des Verhaltens einzelner Lehrpersonen erhoben werden sollen, sind ausschliesslich die jeweiligen Einrichtungen, oder gegebenenfalls die öffentlichen Stellen, zuständig.

13 gute Gründe, die Lizenzierung durch die AM(S) anzustreben

  • Nur lizenzierte Einrichtungen und Einrichtungen, welche die Lizenz beantragt haben dürfen den Namen MONTESSORI verwenden.
  • Der Name MONTESSORI ist international bekannt und positiv besetzt.
  • Die lizenzierten Einrichtungen werden auf der Website der AM(S) publiziert.
  • Der Bekanntheitsgrad des Namens MONTESSORI wird voraussichtlich in den kommenden Jahren noch steigen.
  • Der Name MONTESSORI macht eine Einrichtung auf den ersten Blick von anderen Schulen und Kitas unterscheidbar.
  • Lizenzierte Einrichtungen heben sich positiv ab von Einrichtungen, die „ein bisschen nach Montessori“ arbeiten.
  • Die Lizenzierung festigt den guten Ruf einer Einrichtung.
  • Viele Eltern suchen ganz gezielt eine Montessori-Einrichtung für ihr Kind.
  • Die Lizenzierung schafft Vertrauen in die Qualität einer Einrichtung.
  • Lizenzierte Einrichtungen sind nicht nur von der AM(S) anerkannt, sondern erhalten auch Anerkennung von anderen Montessori-Einrichtungen, Behörden und Eltern.
  • Im Kanton Zürich benötigen lizenzierte Montessori-Kinderhäuser (3-6 Jahre) keine zusätzliche Bewilligung als Kinderkrippe. Die AM(S) ist bestrebt, diese Regelung auf andere Kantone auszuweiten.
  • Ein gemeinsames Auftreten unter dem Namen MONTESSORI macht uns alle stärker und dient der Verbreitung dieser Pädagogik, die uns allen so am Herzen liegt.

Lizenzierung

Die Marke "Montessori"

Bereits zu ihren Lebzeiten veranlasste die italienische Ärztin Dr. Maria Montessori (1870 – 1952), dass ihr bürgerlicher Familienname zugleich als gewerbliches Schutzrecht anerkannt werde.

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Einrichtung lizenzieren

Die Assoziation Montessori (Schweiz) als Inhaberin der Rechte an der gesetzlich geschützten Wortmarke „Montessori“unterhält ein System selektiver Markenlizenzierung.

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Gütesiegel "Swiss Montessori Quality" (SMQ)

Die lizenzierten Einrichtungen haben seit Beginn des Jahres 2017 die Möglichkeit das zusätzliche "Swiss Montessori Quality"-Gütesiegel zu erlangen.

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Tarifordnung

Die Jahresgebühr (12 Monate) für eine Lizenz zur Nutzung der Wortmarke MONTESSORI gemäss Lizenzvertrag ist für Einrichtungen (Kinderhäuser und/oder Schulen) in Abhängigkeit ihrer Grösse wie folgt festgelegt...

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Die Marke "Montessori"

Bereits zu ihren Lebzeiten veranlasste die italienische Ärztin Dr. Maria Montessori (1870 – 1952), dass ihr bürgerlicher Familienname zugleich als gewerbliches Schutzrecht anerkannt werde. Das geschah im Jahre 1939 in Gestalt einer Registrierung bei dem für die Niederlande zuständigen Markenamt. Seit dieser Zeit und in noch stärkerem Masse seit dem Ende des 2. Weltkrieges geniesst ihr Name ferner den Schutz einer notorisch bekannten Marke, weil er weltweit mit einer ganz bestimmten pädagogischen Lehre und Praxis in Verbindung gebracht wird.

Die Wortmarke „Montessori“ ist seit 1997 beim Institut für Geistiges Eigentum in Bern (Schweiz) förmlich eingetragen und geniesst damit einen umfassenden Schutz nach dem schweizerischen Markenschutzgesetz. Von diesem Schutz umfasst sind hauptsächlich Dienstleistungen aus den Bereichen „Erziehung“, „Ausbildung“ und „Unterricht“, ferner „Kurse und Trainings für Kinder und Erwachsene“.
Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit den Erben von Dr. Montessori ist die Assoziation Montessori (Schweiz) als Inhaberin der Markenrechte sowohl in Bern wie auch, seit dem Jahr 2000, bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO/OMPI) in Genf registriert. Teilweise beruhen die Schutzrechte auf einer Vereinbarung mit der Association Montessori Internationale (AMI), der in Amsterdam/NL ansässigen internationalen Montessori-Vereinigung, mit der die schweizerische Assoziation seit Jahrzehnten eng zusammenarbeitet.

Das schweizerische Bundesgericht stellte mit Urteil vom 3. November 2003 (4C. 165/2003 – BGE 130 III 113) fest, dass die registrierte Wortmarke „Montessori“ für die Schweiz nicht etwa infolge bestimmter möglicherweise im Ausland feststellbarer Entwicklungen zu einem Freizeichen entartet sei, sondern infolge konsequenter Pflege durch den Markeninhaber den uneingeschränkten gesetzlichen Schutz beanspruchen könne. Die Assoziation Montessori (Schweiz) unterhält ein „System selektiver Markenlizenzierung“, vergibt also an die ihr angeschlossenen und von ihr anerkannten Einrichtungen (Kinderhäuser, Schulen) Lizenzen zum Gebrauch der Wortmarke „Montessori“ als Kennzeichen der Einrichtung. Auf eine bestimmte graphische Gestaltung („Logo“ oder ähnliches) kommt es dabei nicht an. Damit ist gewährleistet, dass jede Einrichtung auch ihren individuellen Charakter zum Ausdruck bringen kann.

Die Dienstleistungsmarke „Montessori“ dient daher in der Schweiz als das zentrale Merkmal aller Kinderhäuser und Schulen, die in enger Zusammenarbeit mit der Assoziation Montessori (Schweiz) und damit in ständiger Verbindung mit der internationalen Montessori-Vereinigung (AMI), um eine klare und konsequente Pädagogik im Geiste Maria Montessoris bemüht sind.

AMS im Überblick

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Pädagogik

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Einrichtungen

Hier finden Sie alle lizenzierten Montessori-Einrichtungen in der Deutschschweiz.

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